Satzung
Die S A T Z U N G des von Heydebreck’schen Familienverbandes (in Auszügen vorbehaltlich einer Änderung)
§ 1 Gründung
Die unterzeichneten Teilnehmer des Familientages vom 02.07.1988 haben beschlossen, den Familienverband beim Vereinsregister in W i n s e n unter dem Namen “von Heydebreckscher Familienverband (e.V.)” zur Eintragung anzumelden. Sitz des Vereins ist Winsen/Luhe.
§ 2 Zweck
Zweck des Verbandes ist :
- Die Geschichte der Familie, ihre Beziehungen zur Pommerschen Heimat und die Zusammengehörigkeit ihrer Mitglieder zu pflegen;
- die Familienmatrikel, d.h. das maßgebende Verzeichnis aller zur Familie gehörenden Mitglieder zu führen und auf dem Laufenden zu halten;
- das Familienarchiv weiter auszubauen und zu erhalten und für die Bewahrung der Urkunden und Erinnerungsstücke der Familie zu sorgen;
- die Familiengeschichte zu schreiben und fortzuführen;
- notleidenden Mitgliedern der Familie finanzielle Unterstützung zu gewähren und insbesondere Jugendlichen bei ihrer Ausbildung zu helfen.
§ 3 Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder können alle volljährigen ehelichen Kinder eines männlichen Trägers des Namens von Heydebreck und die Witwen der verstorbenen männlichen Namensträger sein.
- Namensträger die diese Bedingungen nicht erfüllen, nach dem Gesetz zur Führung des Familiennamens von Heydebreck aber berechtigt sind, können auf Beschluß der Mitgliederversammlung als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Der Beschluß über die Aufnahme bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder.
- ( gestrichen , vergl. Protokoll vom Familientag in 06/1998 )
- Über die Aufnahmegesuche entscheidet der Vorstand. Die Anerkennung der Satzung ist Bedingung für die Aufnahme.
- Jedes Mitglied erhält einen Abdruck der Satzung.
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Das Familienwappen
Das Wappen der Familie zeigt seit alters her die beiden leuchtenden Farben rot und silbern. Hinfort findet sich das kräftige Rot und das metallisch leuchtende Silber auf allen farbigen Gewändern, Fahnen und Gegenständen und unifarben in den Siegeln aus rotem oder schwarzem Siegellack.
Neben den Farben dominiert das Wappenbild: in Rot bilden zwei geschrägte (ins Kreuz gelegte) Heidequäste an grünen Stielen das Familiensymbol. An und für sich heraldisch unrichtig, "beißen" sich hier zwei direkt aneinanderliegende Farben - rot und grün - , doch ist das Grün der Stiele durchaus ein bisher wenig beachtetes natürliches Zeichen. Sie weisen vielleicht auf den Pflanzenstengel eines Heidegewächses hin, wie es im Braunschweigischen und besonders in der Lüneburger Heide häufig anzutreffen ist.



Die Familienstiftung und Vorsitzende
1. Vorsitzende der Familienstiftung:
1890-1904 Henning v.H. *1828 +1904 Zweig Parnow1904-1918 Louis v.H. *1840 +1923 Zweig Tessin
1918-1930 Ernst v.H. *1857 +1933 1. Haus Parnow
1930-1935 Hans v.H. *1866 +1935 Haus Potsdam
1935-1945 Otto v.H. *1887 +1959 2. Haus Parnow
2. Vorsitzende des Familienverbandes:
1953-1954

Friedrich-Christoph
*1893 +1954
Haus Neubuckow
1955-1966

Ernst-Henning
*1896 +1966
Haus Neubuckow
1966-1976

Georg-Henning
*1903 +1976
Haus Potsdam
(1955) 1976-1984

Claus-Joachim
*1906 +1985
Haus Potsdam
1984-1989

Konrad-Tessen
*1923 +1989
Haus Neubuckow
1989-2014

Wolfgang Henning
*1939 ...
Haus Wusterhanse
2014-2021

Hans-Georg
*1936…
Haus Potsdam